Erhöhung des Entlastungsbetrages
Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen. Bis zum 31.12.2024 waren es noch 125 Euro. Die Alten- und Familienhilfe Refrath-Frankenforst, als Verein und auch die von ihr eingesetzten Helferinnen und Helfer, sind schon seit Jahrzehnten befähigt, Leistungen nach § 45b SGB XI zu erbringen. Sehen Sie dazu auch die Hinweise bei "Unsere Angebote".