Unterstützung durch Betreuung nach § 45b SGB XI
Eine Betreuungs- und Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI konnte früher nur von an Demenz erkrankten Menschen beansprucht werden. Heute steht sie nach Beantragung bei den Pflegekassen (über die zuständige Krankenkasse) jedem zu, für die ein Pflegegrad (die Höhe spielt keine Rolle, es gibt Pflegegrade von 1-5) festgelegt ist. Der sogenannte Entlastungsbeitrag beläuft sich aktuell auf 125 Euro im Monat.
Unser Verein ist für diese Leistung zertifiziert und hat über 40 Helfer/-innen im Einsatz, die entsprechend qualifiziert sind. Mit den Krankenkassen direkt rechnen wir diese Leistung nicht ab. Die mit dem entsprechenden Leistungsvermerk versehenen Rechnungen müssen von den Betreuten selber bei den Pflegekassen geltend gemacht werden. Das ist aber problemlose Praxis.